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"Töricht ist, wer weder schreiben (lesen) noch schwimmen kann!"

Schon bei Platon (und Poet Horaz) gehört das Schwimmen zu den Elementarkenntnissen, die er mit dem Lesen auf eine Stufe stellt: Unwissende sind jene, „die weder schreiben (lesen) noch schwimmen können“ (Die Gesetze, III, 689).
 Die Schließung des Pattenser Bades wurde 2003 beschlossen, da der Zuschussbedarf trotz eines hervorragenden Sommers bei 450.000-500.000€ lag.
Die Übernahme des Betriebs erfolgte am 01.07.2004 mit einem Zuschussbetrag von nur noch 268.000€.
2024, also 20 Jahre später, beträgt der Zuschussbetrag 275.000€ (+2,6% und nur 61% des Bedarfs aus 2003!).
In dieser Zeit ist der kommunale Haushalte um ca. 5 Millionen Euro entlastet worden.
So wichtig dies auch ist, nicht alles was zählt, kann man auch zählen!
Der Beitrag, den ein solches Projekt für die Menschen in und um Pattenser herum leistet, ist weit größer!
Das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder im Förderverein Rettungsring, die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Ratsmitgliedern
erhalten einen Ort des sozialen Miteinanders.
Hier wird nicht nur einfach das Schwimmen erlernt, trainiert und die Gesundheit präventiv und rehabilitierend gefördert,
hier wird Demokratie gelebt, soziales Miteinander gefördert, hier gestalten Bürgerinnen und Bürger, junge und ältere Menschen Lebensqualität,
die zu einem sozialen Frieden beitragen!
Nicht zu vergessen, 8 Schulen haben die Möglichkeit, den Beschluss der Kulturministerkonferenz umzusetzen, nämlich das Schulschwimmen.
(Siehe Kerncurriculum Grundschulen; Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule;
"Der Betrieb von Schwimmbädern ist eine kommunale Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge. Gemäß der Niedersächsischen Kommunal-verfassung stellen die Kommunen in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die für die Einwohnerin-nen und Einwohner erforderlichen sozialen, kulturellen, sportlichen und wirtschaftlichen öffentlichen Einrichtungen bereit." (Antwort Landesregierung Drucksache 17/2088-17/2560
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