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I. Allgemeines

1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.
2. Eintritt - Nutzungsvereinbarung
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Kunden/Badnutzer verbindlich. Mit dem Lösen des Eintritts bzw. einer mündlichen oder schriftlichen Nutzungsvereinbarung erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
3. Schaden
Die Schwimmbadeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Kunde für den Schaden.
4. Verhalten
Der Kunde hat alles zu unterlassen. was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
5. Rauchen
Das Rauchen ist im Hallenbad nicht erlaubt, im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär- und Badebereiches. Kippen sind im nicht-glühenden Zustand in den Müllbehältern zu entsorgen.
6. Glas - Blech
Behälter aus Glas und Blech (Flaschen. Dosen usw.) dürfen im Hallen- und im Freibad nicht benutzt werden.
7. Hausrecht
Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen. können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
8. Fotografieren
Die Nutzung von Kameras, Handys oder anderen technischen Geräten zum Fotografieren ist grundsätzlich untersagt. Eine beschränkte Erlaubnis kann nur das Badpersonal erteilen.
9- Fundsachen
Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
10. Elektrische Geräte - Grill
Den Kunden ist es nicht erlaubt, Fernsehgeräte zu benutzen. Musikinstrumente und Tonwidergabegeräte bedürfen der Genehmigung der Aufsicht. Im Nassbereich des Hallen- und Freibades (Duschen, Becken) ist der Gebrauch von elektrischen Geräten untersagt. Offenes Feuer und die Nutzung eines Grillgerätes o.ä. Geräte ist grundsätzlich nicht erlaubt. Grillgeräte können beim Badpersonal gemietet und außerhalb der öffentlichen Schwimmzeit nach Genehmigung durch den Badbetreiber genutzt werden.
 

II. Öffnungszeiten und Zutritt

11. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben.
12. Nutzungseinschränkung
Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken. Ein Recht auf Verringerung des Entgeltes ergibt sich daraus nicht.
13. Der Zutritt ist nicht gestattet:
a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,
b) Personen, die Tiere mit sich führen,
c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifel kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder Hautveränderungen (z. B. Schuppen, Schorf) leiden, die sich ablösen und in das Wasser übergehen können.
14. Beschränkter Zutritt
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ferner Kindern unter 10 Jahren, Blinden, Geisteskranken sowie Anfallskranken ist die Benutzung der Bäder nur zusammen mit einer erwachsenen Begleitperson gestattet. Kindern ab 10 Jahre, die ein Schwimmabzeichen in Bronze nachweisen können, ist die Nutzung auch ohne Begleitung erlaubt.
15. Zutritt
Jeder Kunde muss zum Betreten der Anlage im Besitz eines gültigen Eintrittcoins oder einer Nutzungsvereinbarung sein. Der Coin ist am Kassenautomat oder beim Personal zu lösen und in die dafür vorgesehenen Drehkreuze zu stecken. Coins für Einzeleintritte sind nur für den Tag der Lösung gültig!
 

III. Haftung

16. Nutzung auf eigene Gefahr
Die Kunden benutzen das Bad einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, das Bad und Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
17. Haftung 1
Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet.
18. Fundsachen
Fundsachen werden vom Personal des Bades in Verwahrung genommen. Verschlossene Garderobenschränke werden nach Ende der Nutzungszeit vom Personal geöffnet.
19. Haftung 2
Der Betreiber und sein Personal haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden n u r bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge.
 

IV. Benutzung des Bades

20. Nutzungszeit
Die Nutzungszeit richtet sich nach den bekanntgegebenen öffentlichen Nutzungszeiten. Innerhalb dieser ist die Nutzungszeit NICHT begrenzt.
21. Schließfächer/Coin-/Schlüssel-Verlust
Die Kabine oder den Schrank hat der Kunde selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während der Nutzung bei sich zu behalten. Der Kunde muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
Bei schuldhaftem Verlust (vgl. § 4, (3) der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag von 5,00€ in Rechnung gestellt.
22. Hygiene
Die Becken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
23. Waschen-Rasieren
Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. Das Rasieren ist im Bad nicht erlaubt.
24. Schuhe
Der Treppenaufgang von den Sammelumkleiden, der Barfussgang, die Sanitärräume Halle und der Beckenbereich dürfen ebenso wie der Saunabereich nur Barfuss oder mit Badesandalen betreten werden.
25. Kleidung
Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badebekleidung (Bikini, Badeanzug, Badhose) gestattet. Ausgenommen sind Begleitpersonen. In besonderen Fällen ist das Tragen eines „Burkinis“ erlaubt. Die Trägerin ist jedoch ebenso verpflichtet, vor der Beckennutzung zu duschen.
Babys/Kleinstkinder tragen geeignete Windeln.
26. Trainingsbetrieb-Coachen-Riegenbetrieb
Unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer sind Trainingseinheiten mit Coaching anzumelden und genehmigungspflichtig.
27. Springen/Rutschen
Das Springen vom Sprungturm geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett/den Sprungturm betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Die Nutzung der Rutschen erfolgt gem. den aushängenden Regeln. das Rutschen mit Geräten und das Kettenrutsche ist nicht erlaubt.
28. Springen - Gerätenutzung
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken sowie das Unterschwimmen des Springbereiches bei Freigabe der Sprunganlage sind untersagt. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Tauch- und Schnorchelgeräten bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
29. Kinder
Für Kinder, die noch kein Seepferdchen-Abzeichen erworben haben, ist das Anlegen von Schwimmhilfen verpflichtend. Die Nutzung der Lehrschwimmbecken erfolgt nur in Begleitung einer/eines Erwachsenen. Kinder mit dem Frühschwimmabzeichen Seepferdchen dürfen die Schwimmerbecken nur in Begleitung einer/eines Erwachsenen benutzen.
30. Ballspielen
Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen (Basketballplatz, Beachvolleyballfeld, Rasenfußballplatz) ausgeübt werden. Im Hallenbad ist das Ballspielen nach Genehmigung durch die Mitarbeiter nur im Lehrschwimmbecken erlaubt.
31. Freibadgelände/Spielplatz
Die Nutzung des Spielplatzes ist nur Kindern bis einschließlich 12 Jahren erlaubt.
Die Trampoline dürfen grundsätzlich nur durch eine Person genutzt werden. Das maximale Nutzungsgewicht beträgt 100 Kg. Weitere Nutzungshinweise hängen am Freibadaufsichtsraum aus. Eltern haften für die Kinder.
32. Zeltlager/Vermietung Freibadgelände
Hier gelten besondere Nutzungsbedingungen.
33. Bistro/Café
Kunden des Bistros/Cafés stehen die Sanitäranlagen im Foyer/Erdgeschoss zur Verfügung. Im Sommer ist nach Maßgabe des Bistrobetreibers die Nutzung der Terrasse bis Höhe Babybecken/Halle möglich. Das Betreten des Hallen- oder Freibadegeländes ist nur mit einem gültigen Chipcoin erlaubt. Widerrechtliches Betreten wird angezeigt und mit einem Hausverbot geahndet. Der Betreiber behält sich vor, entstandenen Schaden einzuklagen.
34. Sauna
Der Zugang zur Sauna erfolgt über das im Stiefelgang befindliche Drehkreuz Sauna. Der Aufguss wird ausschließlich durch das Personal vorgenommen. Selbst mitgebracht Aufgussmittel dürfen nur mit Genehmigung des Personals und durch dieses eingesetzt werden. Die Bestandteile des Aufgussmittels müssen auf dem Behälter klar und eindeutig aufgeführt werden. Getränke und Speisen sind über den Bistrobetreiber zu beziehen. Die Nutzung des Tauchbeckens vor/nach einem Saunagang ist nur nach dem Duschen erlaubt.
35. Massage/Physiotherapie
Die Nutzung der Angebote Massage/Physiotherapie erfolgt in Übereinstimmung mit den anbietenden Masseuren/Praxen. Schäden die durch die Nutzung des Angebotes für den Kunden entstehen, können nicht beim Betreiber geltend gemacht werden. Forderungen sind an den Masseur bzw. die Praxis zu stellen. Die Nutzungsgebühr wird beim Masseur/bei der Praxis entrichtet. Für die Einhaltung der angebotenen Zeiten ist der Anbieter, nicht der Betreiber verantwortlich. Der Betreiber behält sich das Recht vor, Nutzungen aus betrieblichen Gründen einzuschränken. Ein Schadensersatzanspruch entsteht für den Nutzer des Angebotes daraus nicht.
36. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
37. Die Ergänzungen, bedingt durch die Corona-Pandemie und die Verordnungen des Landes Niedersachsen, sind Teil dieser Haus- und Badeordnung.

Geschäftsführer Hallen- und Freibad Pattensen Betriebs GmbH, gemeinnützig
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Hallen- und Freibad Pattensen
Betriebs GmbH (gemeinnützig)
Am Hallenbad 1
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